Günter Wallraff +++ Die Verwendung des sendungsbezogenen Materials ist nur mit dem Hinweis und Verlinkung auf RTL+ gestattet. +++
Foto: RTL / Stefan Gregorowius
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Im Rechtsstreit gegen die MK-Kliniken AG (vormals Marseille-Kliniken AG) sowie die Allgemeine Soziale Dienstleistungen gGmbH als Betreiberin des “Pflegehaus Kreuzberg” hat RTL nach jahrelanger juristischer Auseinandersetzung einen deutlichen Erfolg erzielt. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg folgte in fast allen Punkten der Berufung des Senders und hob zahlreiche erstinstanzlich zugesprochene Unterlassungs- und Richtigstellungsansprüche auf. Besonders die von den Klägerinnen geforderte öffentliche Richtigstellung wurde vollständig zurückgewiesen.
Auslöser des Verfahrens war die „Team Wallraff“-Sendung vom 28. August 2017, in der über Missstände im Pflegehaus Kreuzberg berichtet wurde. Undercover-Recherchen dokumentierten unter anderem mangelnde Hygiene, unzureichende Pflege sowie Personalmangel. Die Klägerinnen sahen darin teils falsche oder unzulässig verzerrte Darstellungen.
Das Gericht stufte die strittigen Passagen überwiegend als zulässig ein – darunter Bewertungen wie „schockierende Zustände“ oder „erschreckende Missstände“, die das OLG als zulässige Meinungsäußerungen wertete, sowie wahre Tatsachenbehauptungen zu bereits 2014 dokumentierten Zuständen. Zudem bestätigte das OLG die Zulässigkeit wesentlicher Elemente der Verdachtsberichterstattung und hielt fest, dass Journalistinnen und Journalisten auf Basis glaubwürdiger Hinweise auch kritische Fragen öffentlich thematisieren dürfen. Situative Äußerungen der Undercover-Reporterin während der Dreharbeiten seien nicht als objektive Tatsachenbehauptungen zu werten – ein wichtiges Signal für die Relevanz verdeckter Recherchemethoden.
Die wesentlichen Kosten des Rechtsstreits müssen nun die Klägerinnen tragen.
Günter Wallraff: „Meine Erfahrung zeigt: Oft werden über Jahre hinweg enorme Summen in Prozesse gesteckt – Mittel, die weit sinnvoller in eine gute und menschenwürdige Versorgung von Pflegebedürftigen investiert werden sollten!“
Christian Schleker, Chefredakteur Primetime bei RTL NEWS: „Das Urteil bestätigt unsere Arbeit und die Bedeutung investigativer Recherche. ‚Team Wallraff‘ deckt mit sorgfältiger Recherche Missstände auf und konfrontiert Verantwortliche – umso wichtiger ist es, dass diese Arbeit rechtlich geschützt bleibt. Und um das unter Beweis zu stellen, scheuen wir auch keine jahrelangen Verfahren.“